
Welche Mercedes-Benz Modelle profitieren weiterhin von der 0,5%-Regelung?
Die Besteuerung von Dienstwagen in Deutschland bietet für Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge attraktive Vorteile. Statt der üblichen 1%-Versteuerung des Bruttolistenpreises können bestimmte Fahrzeuge mit nur 0,5% oder sogar 0,25% versteuert werden.
Seit dem 1. Januar 2025 sind in Deutschland verschärfte Regelungen für die steuerliche Behandlung von Plug-in-Hybridfahrzeugen in Kraft getreten. Diese Änderungen sind Teil der Klimaziele der Bundesregierung und betreffen insbesondere die Voraussetzungen für die reduzierte Dienstwagenbesteuerung.
Neue Anforderungen für Plug-in-Hybride:
Um weiterhin von der 0,5%-Regelung profitieren zu können, müssen Plug-in-Hybridfahrzeuge, die im neuen Jahr angeschafft wurden, folgende Kriterien erfüllen:
- CO₂-Ausstoß von maximal 50 g/km
- Rein elektrische Reichweite von mindestens 80 km
Eines dieser Kriterien erfüllen weiterhin die folgenden Baureihen mit der Abgasnorm Euro 6e von Mercedes-Benz:
- E 53 Hybrid 4MATIC
- GLE 53 Hybrid 4MATIC
- Sowie die Baureihen der A- und B-Klasse, CLA Coupé und Shooting Brake, GLA, C-Klasse Limousine und T-Modell, GLC Coupé und SUV, CLE Coupé, E-Klasse Limousine und T-Modell, GLE Coupé und SUV, S-Klasse Limousine lang und kurz, Mercedes-Maybach Limousine lang
Fahrzeuge, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden steuerlich wie herkömmliche Verbrenner behandelt, was zu einer höheren Steuerlast führen kann.
Vorteile für Elektrofahrzeuge:
Reine Elektrofahrzeuge bleiben auch in 2025 steuerlich attraktiv. Die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines Elektro-Dienstwagens beträgt:
- 0,25% des Bruttolistenpreises für Fahrzeuge mit einem Listenpreis bis zu 70.000 €
- 0,5% des Bruttolistenpreises für Fahrzeuge mit einem Listenpreis über 70.000 € bis 95.000 €
Nach aktuellem Stand erfüllen folgende unserer Mercedes-Benz Modelle die Voraussetzungen für die reduzierte Dienstwagenbesteuerung:
- EQA
- EQB
- EQE 300, EQE 350 und EQE 350 4MATIC: Diese Fahrzeuge profitieren von der 0,5%-Regelung, wobei beim EQE 350 4MATIC die Auswahl der Sonderausstattungen berücksichtigt werden sollte.
- EQV: Auch dieses Modell fällt unter die 0,5%-Versteuerung.
Bitte beachten Sie, dass die genaue steuerliche Behandlung von der individuellen Fahrzeugkonfiguration und dem Zeitpunkt der Anschaffung abhängt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor dem Kauf ausführlich beraten zu lassen, um die bestmöglichen steuerlichen Vorteile zu nutzen.
Unser Verkaufsteam steht Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung.
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